Eltern von Neugeborenen und von Kindern unter zwei Jahren (zum Zeitpunkt der Anforderung) erhalten einmalig 48 Stück Windelsäcke. Die Ausgabe erfolgt unter Vorlage der Geburtsurkunde über die jeweilige Gemeinde, in deren Bereich die Bezugsberechtigten wohnen. Das Höchstgewicht des befüllten Windellsacks darf 15 kg nicht überschreiten.
Soweit die ausgegebenen Säcke aufgebraucht sind, werden keine weiteren Windelsäcke ausgegeben. Der Mehranfall an Abfall ist dann entweder über den Kauf von zugelassenen Restabfallsäcken oder über die Verwendung eines größeren Restabfallbehälters sicherzustellen.
Alternativ: Zuschuss zu den Anschaffungskosten von Mehrweg-Windeln für Ihr Kind
Pflegebedürftige Personen (bei häuslicher Pflege) erhalten ebenfalls Windelsäcke, Menge nach dem tatsächlichen Bedarf. Die Ausgabe erfolgt unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung oder Attestes über die jeweilige Gemeinde, in deren Bereich die Bezugsberechtigten wohnen.