Gelbe Tonne

Die Einführung der gelben Tonnen im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm befindet sich auf der Zielgeraden.
Das Verwaltungsgericht München hat am 25.05.2023 die Klage eines Systems gegen die vom AWP erlassene Rahmenvorgabe abgewiesen. Auch der Bayerische Verwaltungssgerichtshof hat mit Beschluss vom 14.09.2023 die Rechtmäßigket der Rahmenvorgabe bestätigt.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

  • Ab wann wird die gelbe Tonne eingeführt?

    Die gelbe Tonne wird zum 1. Juli 2024 im Landkreis Pfaffenhofen eingeführt.
     
  • An wen wende ich mich, wenn die gelbe Tonne nicht geleert wurde?

    Zuständig für die Gelbe Tonne ist die Firma Veolia Umweltservie Süd GmbH & Co. KG
    Tel. 0800 0785 600
    E-Mail: de-ves-info-grossmehring@veolia.com    
    Internet: https://www.gelbetonne.online/Veolia.09186
     
  • Hat die Einführung der gelben Tonne Auswirkungen auf die Müllgebühr?

    Nein, die gelbe Tonne wird nicht über die Abfallgebühren finanziert. Es ergeben sich keine Auswikungen auf die Gebühren.
     
  • Kann ich Verpackungskunststoffe, nach Einführung der gelben Tonne, am Wertstoffhof abgeben?

    Nein, die Erfassung der Verpackungskunststoffe erfolgt ausschließlich über die gelbe Tonne. Die Sammelcontainer für die gelben Säcke an den Wertstoffhöfen werden im Laufe des Juli 2024 abgezogen. Ebenso werden die Dosencontainer an den Wertstoffhöfen und den Depotcontainerstandorten im Juli abgezogen.
     
  • Kann ich zusätzliche Verpackungen in einem Sack neben der gelben Tonne bereitstellen?

    Mehrmüll ist über die Gelbe Tonne zu entsorgen. Fallen regelmäßig so viele Verpackungsabfälle an, die nicht über die gelbe Tonne entsorgt werden können, so sind weitere bzw. größere Sammelbehälter bei der Entsorgungsfirma zu beantragen.
     
  • Muss ich eine gelbe Tonne nutzen?

    Grundsätzlich hat die Erfassung von Verpackungen aus Kunststoff sowie Dosen über die gelbe Tonne zu erfolgen. Eine Entsorgung über die Restabfalltonne ist nicht zulässig.
    Die Nutzung der gelben Tonne wird empfohlen, ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht jedoch nicht.
     
  • Was darf in der gelben Tonne entsorgt werden?

    Verpackungen aus Kunststoff wie Folien (Tragetaschen, Beutel…), Flaschen (Spül-, Wasch-, Körperpflegemittelflaschen), Becher (Milchprodukte, Margarine), Schalen (Obst- und Fleischschalen), Tuben (Zahnpasta- und Senftuben)
    Verbundstoffe wie Getränke- und Milchkartons (Tetrapack), Vakuumverpackungen
    Metalle (Konserven- und Getränkedosen, Verschlüsse, Aluschalen, -deckel, -folien)
    Verpackungsstyropor und Verpackungschips
     
  • Was ist der Unterschied zwischen dem gelben Sack und der gelben Tonne?

    Der gelbe Sack muss an den Wertstoffhöfen im Landkreis abgeben werden (Bringsystem), die gelbe Tonne wird am Grundstück entleert (Holsystem).
     
  • Was passiert bei einer Fehlbefüllung?

    Bei starker Fehlbefüllung ist das Entsorgungsunternehmen berechtigt die Tonne nicht zu leeren. Ein Hinweis zur Nachsortierung erfolgt vom Unternehmer.
     
  • Wer hat entschieden, dass die gelbe Tonne eingeführt wird?

    Der Kreistag des Landkreises Pfaffenhofen hat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2020 entschieden, dass die gelbe Tonne ohne Bürgerbeteiligung eingeführt wird.Die Werkleiterin des AWP hat in der Kreistagssitzung interessante Zahlen und Fakten zur gelben Tonne vorgetragen. Die Präsentation zur gelben Tonne können Sie hier einsehen.

    Grund für die Einführung ist eine effektivere und umweltverträglichere Erfassung der Abfälle. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit wurde die Auffassung des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (AWP) durch das Verwaltungsgericht München bestätigt, dass sich durch die Einführung der gelben Tonnen im Holsystem die Sammelmenge an wertstoffhaltigen Leichtverpackungsabfällen (LVP) gegenüber dem bestehenden Bringsystem erhöhen wird.
    Das Bringsystem wird aufgrund der Aufwendungen für den Individualtransport mit einer deutlichen Klimabelastung bewertet. Bei einem Umstieg auf ein Holsystem geht das Gericht von einer Verringerung der CO2-Emissionen und damit von einer Verbesserung der Umweltverträglichkeit aus

     
  • Wie oft wird die gelbe Tonne geleert?

    Die gelben Tonnen werden 14-tägig entleert. Die Entleerungstermine finden Sie ab Juni 2024 auf Ihren Abfuhrterminplänen sowie auf der Website des AWP.
     
  • Wie sieht die gelbe Tonne aus?

    Die gelbe Tonne hat ein Volumen mit 240 Liter (Größe wie die Papiertonne) mit schwarzem Korpus und gelbem Deckel.
    Für Gewerbebetriebe und Hausgemeinschaften gibt es 1100 Liter Großbehälter (schwarzer Korpus mit gelbem Deckel).
     
  • Wie viele gelbe Tonnen erhält jeder Haushalt?

    Faustregel: Anzahl der Papiertonnen = Anzahl der gelben Tonnen
     
  • Wird die gelbe Tonne gereinigt?

    Für die Sauberhaltung der gelben Tonne sind die Nutzer verantwortlich. Ggf. ist die Tonne regelmäßig nach der Entleerung zu reinigen.
    Eine Reinigung durch die beauftragten privaten Entsorger ist nicht vorgesehen.
     
  • Woher bekomme ich die gelbe Tonne?

    Die gelben Tonnen werden von Mai bis Juni 2024 an die jeweiligen Haushalte verteilt und vor Ort bereitgestellt. Zusätzliche Tonnen können bei der Firma Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG angefordert werden.
    Tel. 0800 0785 600
    E-Mail: de-ves-info-grossmehring@veolia.com
    Internet: https://www.gelbetonne.online/Veolia.09186

    Hier gelangen Sie zum Presseartikel zur Verteilung der gelben Tonnen.