Abfallentsorgungsgebühren im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm gemäß § 4 Abfallentsorgungsgebührensatzung (AbfEGS) mit Wirkung zum 01.01.2023

Restabfall-
behälter
Entsorgungsgebühr monatl.Entsorgungsgebühr jährlichLeistungsumfang
 80 l

 14,95EUR

 179,40 EUR

Gebühr einschließlich 60 l Bio- und 240 l Papiertonne
(bis 5 Personen)

 80 l 11,21 EUR  134,52 EURGebühr einschließlich 60 l Bio- und 240 l Papiertonne, 25 % Ermäßigung
(Einzelperson auf Grundstück)
 120 l 22,42 EUR 269,04 EURGebühr einschließlich 60 l Bio- und 240 l Papiertonne
(6 bis 8 Personen)

 240 l

 44,85 EUR 538,20 EURGebühr einschließlich 120 l Bio- und 2 240 l Papiertonnen
(14 bis 16 Personen)
 1,1 m³ 205,56 EUR2.466,72 EURGebühr einschließlich 2 120 l Bio- und 2 1,1 m³ Papiercontainer

Gebühren für zusätzliche Abfallbehälter

 Behälter
Entsorgungsgebühr monatl.Entsorgungsgebühr jährlichLeistungsumfang
Biobehälter
60 l
 4,30 EUR

 51,60 EUR

Gebühr für zusätzliche Biotonne

Biobehälter
120 l
 8,60 EUR 103,20 EURGebühr für zusätzliche Biotonne

Papierbehälter
240 l

 0,00 EUR 0,00 EURGebühr für zusätzliche Papiertonne

Papiercontainer
1,1 m³

0,00 EUR

0,00 EURGebühr für zusätzlichen Papiercontainer

Sammelsack für Restabfall

 70 l Volumen 6,00 EUR

Gebühr für Zustellung oder Abholung von Abfallbehältern

 je Behälter 60 bis 240 l 15,00 EUR
 je 1,1 m³ Container 25,00 €

Fälligkeit der Gebührenschuld

Die Gebühren für die regelmäßige Abfallentsorgung im Bring- und Holsystem sind mit der für das jeweilige laufende Halbjahr anfallenden Gebühr am 15. Februar und 15. Juli eines jeden Jahres fällig, frühestens jedoch einen Monat nach Zustellung eines Gebührenbescheides.

Entstehen und Wegfall der Gebührenschuld

Bei der Abfallentsorgung im Bring- und Holsystem entsteht die Gebührenschuld erstmals mit Inkrafttreten der Gebührensatzung, für später hinzukommende Schuldner erstmals mit Beginn des auf den Eintritt des Gebührentatbestandes folgenden Kalendermonats, im übrigen mit Beginn eines Kalendermonats; angefangene Kalendermonate gelten als volle Kalendermonate. Umfassendere Informationen entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung des Abfallwirtschaftsbetriebes Pfaffenhofen a.d.Ilm (Abfallentsorgungsgebührensatzung - AbfEGS -)

Die Gebührenschuld endet mit dem Beginn des auf den Wegfall des Gebührentatbestandes folgenden Kalendermonats.

Merkblätter