Abfallentsorgungsgebühren im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm gemäß § 4 Abfallentsorgungsgebührensatzung (AbfEGS) mit Wirkung zum 01.01.2023
Restabfall- behälter | Entsorgungsgebühr monatl. | Entsorgungsgebühr jährlich | Leistungsumfang
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80 l | 14,95EUR | 179,40 EUR | Gebühr einschließlich 60 l Bio- und 240 l Papiertonne (bis 5 Personen) |
80 l | 11,21 EUR | 134,52 EUR | Gebühr einschließlich 60 l Bio- und 240 l Papiertonne, 25 % Ermäßigung (Einzelperson auf Grundstück) |
120 l | 22,42 EUR | 269,04 EUR | Gebühr einschließlich 60 l Bio- und 240 l Papiertonne (6 bis 8 Personen) |
240 l | 44,85 EUR | 538,20 EUR | Gebühr einschließlich 120 l Bio- und 2 240 l Papiertonnen (14 bis 16 Personen) |
1,1 m³ | 205,56 EUR | 2.466,72 EUR | Gebühr einschließlich 2 120 l Bio- und 2 1,1 m³ Papiercontainer |
Gebühren für zusätzliche Abfallbehälter
Behälter
| Entsorgungsgebühr monatl. | Entsorgungsgebühr jährlich | Leistungsumfang
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Biobehälter 60 l | 4,30 EUR | 51,60 EUR | Gebühr für zusätzliche Biotonne |
Biobehälter 120 l | 8,60 EUR | 103,20 EUR | Gebühr für zusätzliche Biotonne |
Papierbehälter 240 l | 0,00 EUR | 0,00 EUR | Gebühr für zusätzliche Papiertonne |
Papiercontainer 1,1 m³ | 0,00 EUR | 0,00 EUR | Gebühr für zusätzlichen Papiercontainer |
Sammelsack für Restabfall
Gebühr für Zustellung oder Abholung von Abfallbehältern
je Behälter 60 bis 240 l 15,00 EUR |
je 1,1 m³ Container 25,00 € |
Fälligkeit der Gebührenschuld
Die Gebühren für die regelmäßige Abfallentsorgung im Bring- und Holsystem sind mit der für das jeweilige laufende Halbjahr anfallenden Gebühr am 15. Februar und 15. Juli eines jeden Jahres fällig, frühestens jedoch einen Monat nach Zustellung eines Gebührenbescheides.
Entstehen und Wegfall der Gebührenschuld
Bei der Abfallentsorgung im Bring- und Holsystem entsteht die Gebührenschuld erstmals mit Inkrafttreten der Gebührensatzung, für später hinzukommende Schuldner erstmals mit Beginn des auf den Eintritt des Gebührentatbestandes folgenden Kalendermonats, im übrigen mit Beginn eines Kalendermonats; angefangene Kalendermonate gelten als volle Kalendermonate. Umfassendere Informationen entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung des Abfallwirtschaftsbetriebes Pfaffenhofen a.d.Ilm (Abfallentsorgungsgebührensatzung - AbfEGS -)
Die Gebührenschuld endet mit dem Beginn des auf den Wegfall des Gebührentatbestandes folgenden Kalendermonats.