• Altglas

    Modernes Leben wäre ohne Glasverpackungen nicht mehr möglich! Glas ist ein wertvoller Rohstoff, der unendlich oft ohne Qualitätseinbußen wiederverwertet werden kann. Glas ist elegant, hygienisch absolut sauber, geht keine Verbindung mit dem Inhalt ein und schützt somit unsere Gesundheit.

    Die getrennte Sammlung von Altglas und die Herstellung von Recyclingglas hilft unserer Umwelt indem Rohstoffe und rund 30 % Energie im Vergleich zur Herstellung von Neuglas eingespart werden.
    In die Glassammelbehälter gehören grundsätzlich nur gebrauchte Verpackungen aus Glas nach Weiß-, Grün- und Braunglas getrennt. 
    Glasverpackungen sollen restentleert in die Sammelcontainer eingegeben werden.

    In die Glassammelbehälter gehören z.B.:

    • Einmachgläser
    • Flakons aus Glas
    • Glasflaschen z.B. von Getränken, Speiseöl, Essig usw.
    • Konservengläser  

    Nicht in den Glassammelbehälter gehören z.B.

    Autoscheiben, Autolampen, Auflaufformen, Bleiglas, „Ceran“-Kochfelder, Flachglas (Draht-, Spiegel-, Sicherheitsglas, …), Glaskeramik, Glaskochplatten, Glühbirnen, Hitzebeständiges Glas, Kachelofen-und Kaminglas, Kaffeekannen, Keramikflaschen und –töpfe, Kunststoffflaschen, Kunststoffverpackungen, Leuchtstoffröhren, Lose Metalle (Nägel, Rasierklingen, …), Medizinische Spritzen + Zubehör, Mikrowellenherdgeschirr, Monitor- / Fernseherglas, Porzellangeschirr, „Pyrex“-Produkte (hitzebeständig), Steine, Steingutflaschen, Teller, Tassen
    Bitte entsorgen sie diese Glas-Abfälle gesondert. Nähere Information im Abfall-ABC.

     
  • Altkleider/Altschuhe

    In Deutschland wird jedes Jahr Kleidung im Wert von etwa 50 Milliarden Euro gekauft. Nach durchschnittlich drei Jahren hat die Kleidung ausgedient. Kurze Modezyklen und der niedrige Preis der meist aus Asien stammenden Kleidung verlocken zum Neukauf. Jedes Jahr wandern so rund 700.000 Tonnen an ausrangierter Kleidung in die Altkleidersammlung. Die in den Altkleidercontainern gesammelten Textilien und Schuhe werden in Sortieranlagen getrennt und je nach Qualität auf dem Secondhand  Markt in Deutschland sowie in "ärmeren Ländern" vermarktet.
    Die Sammlung und Verwertung von Alttextilien ist ein wichtiger Beitrag zur Abfallvermeidung. Der AWP bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger ausrangierte, aber noch guterhaltene Kleidung und Schuhe über die an den Wertstoffhöfen und an vielen Depotcontainerstandorten aufgestellten grünen Altkleidercontainer mit dem AWP-Logo zu entsorgen.   

    In die Kleidercontainer gehören:

    • Tragfähige Damen- Herren- Kinderbekleidung aller Art
    • Saubere tragbare Schuhe bitte paarweise zusammenbinden
    • Haushaltswäsche (Tischtücher, Badetücher, usw.)
    • Hüte, Handschuhe, Handtaschen, Gürtel
    • Vorhänge, Stores
    • Bettwäsche
    • Federbetten im Inlett

    Bitte geben Sie Textilien und Schuhe nur sauber, trocken und in Plastiktüten bzw. -säcken verpackt in die Sammelbehälter ein.

    Nicht in die Kleidercontainer gehören:

    • Müll und Abfall aller Art
    • Kaputte und unbrauchbare Kleidung
    • Schmutzige, einzelne und kaputte Schuhe
    • Verschmutzte und nasse Textilien
    • Stoffreste, Textilschnipsel
    • Skischuhe, Schlittschuhe, Gummistiefel, Rollerblades
     
  • Altmetalle

    Altmetalle können Sie gebührenfrei an den Wertstoffhöfen abgeben.
    Wir bitten die Anlieferung größerer Mengen an Altmetallen vorher mit den WSH Personal bzw. mit dem AWP abzusprechen.

    Haben Sie keine Transportmöglichkeit, so können Sie Altmetalle kostenpflichtig abholen lassen. Näheres siehe unter Abholservice.

    Hopfendraht und landwirtschaftliche Großgeräte müssen über private Entsorgungsunternehmen bzw. den Schrotthandel entsorgt werden.

    In Zweifelsfällen erteilt das Wertstoffhofpersonal bzw. die Abfallberatung des
    Abfallwirtschaftsbetriebes unter Telefon 08441 7879-50 Auskunft.

     
  • Altteppiche

    Altteppiche können an den Wertstoffhöfen angeliefert werden. Die Teppiche müssen aufgerollt sein, Rollenlänge maximal 2 Meter. Teppichreste müssen unverpackt in den Sperrmüllcontainer eingegeben werden.

    Angenommen werden Teppiche wie:

    • Stoffteppiche
    • Webteppiche
    • Flickenteppiche
    • Teppichfliesen
    • Synthetische Teppiche mit und ohne Schaumrücken
    • Filzböden

    Schaumrückenreste, die sich beim Entfernen des Altteppichs ablösen, müssen mit dem Restabfall entsorgt werden.

    In Zweifelsfällen erteilt das Wertstoffhofpersonal bzw. die Abfallberatung des
    Abfallwirtschaftsbetriebes unter Telefon 08441 7879-50 Auskunft.

    Haben Sie keine Transportmöglichkeit, so können Sie Altteppiche kostenpflichtig abholen lassen. Näheres siehe unter Abholservice.

     
  • Batterien

    Gesammelt werden:

    Batterien, Knopfzellen, Akkus, usw. (Trockenbatterien)
    Diese Batterien können beim Handel zurückgegeben werden. An den Wertstoffhöfen werden Trockenbatterien auch angenommen. Bitte beachten Sie die getrennte Erfassung von Lithium-Batterien!

    Autobatterien
    Bitte beachten Sie, dass Autobatterien einem Pfandsystem unterliegen. Beim Kauf einer neuen Starterbatterie muss eine alte Batterie zurückgegeben bzw. ein Pfand bezahlt werden.

     
  • Bauschutt

    Bauschutt in Kleinmengen bis max. 0,1 m³ / 100 L pro Öffnungstag können Sie an den Wertstoffhöfen im Landkreis anliefern. Größere Mengen an Bauschutt müssen über private Bauschuttdeponien und -aufbereitungsanlagen entsorgt werden.

    Als Bauschutt gelten nur inerte Bauabfälle wie Steine, Mörtel, Beton, Ziegel, Fliesen usw. ohne Fremdstoffe (wie z.B. Holz, Kunststoffe, Papier, usw).

    Heraklit, Gipskartonplatten (Rigips, Fermacell usw.), asbesthaltige Baustoffe, Dachpappe, Stein- bzw. Glaswolle, Glas, Ytong, verunreinigter Bauschutt usw. müssen gesondert entsorgt werden.

    Trennen Sie daher den Bauschutt bereits an der Anfallstelle!
    Sie sparen sich dadurch Ärger und zusätzliche Entsorgungskosten.

    Im Landkreis Pfaffenhofen stehen folgende
    Bauschuttdeponien und -aufbereitungsanlagen zur Verfügung:

    Gewerbliche Bauschuttentsorgungsunternehmen

    Firma Hechinger
    Weingarten 1, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
    Telefon: 08441 895130

    Firma Knorr
    Schweitenkirchener Straße 19, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
    Telefon: 08441 9635

    Firma Büchl Entsorgungswirtschaft GmbH
    Robert-Bosch-Str. 1 - 5, 85053 Ingolstadt
    Telefon: 0841 9646-20

    Bei Wegebaumaßnahmen ist ausschließlich güteüberwachter Recyclingbauschutt zu verwenden. Als Hersteller von güteüberwachtem Recyclingbauschutt sind im Landkreis die vorgenannten Firmen bekannt.

    Für Auskünfte zur Verwendung von Bauschutt zum Wegebau stehen im Landratsamt
    Pfaffenhofen a.d. Ilm folgende Personen zur Verfügung:

    Frau Hingerl, Telefon 08441 27-373
    Frau Ziegeltrum, Telefon 08441 27-326

     
  • CD/DVD

    CD/DVD können an allen Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden.

    CD Recycling ist sowohl unter wirtschaftlichen als auch umwelttechnischen Gesichtspunkten sinnvoll. Jede CD entspricht einem Rohstoffwert von rund 30 Gramm Erdöl. Bei etwa 500 Millionen CDs, die allein in Deutschland jedes Jahr ausgemustert werden, kommen etwa 15.000 Tonnen Erdöl zusammen. Um dieses hohe Rohstoffpotential zu nutzen, bitten wir Sie, ausgemusterte CDs an den Wertstoffhöfen abzugeben.
    Bitte achten Sie darauf, dass die CDs und DVDs ohne Hüllen in die Sammelbehälter eingegeben werden. Sensible Daten auf den Scheiben sollen vor der Abgabe am Wertstoffhof unleserlich gemacht werden.

     

     
  • Elektro- und Elektronik-Altgeräte

    Seit März 2006 dürfen nach dem Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) Elektro-Altgeräte grundsätzlich nicht mehr zusammen mit dem Restabfall entsorgt werden – sie müssen getrennt erfasst und verwertet werden.

    Elektro- und Elektronikgeräte werden im Landkreis gebührenfrei an allen Wertstoffhöfen erfasst.
    Bitte entfernen Sie vor der Abgabe die in den Geräten eingebauten Batterien und Akkus. Diese können an den Wertstoffhöfen in bereitgestellte Sammelbehälter eingegeben werden. 

    An den Wertstoffhöfen können abgegeben werden:

    Haushaltsgroßgeräte

    • Waschmaschinen         
    • Wäscheschleudern                     
    • Mikrowellengeräte                     
    • Elektrische Kochplatten
    • Elektrische Heizplatten
    • Dunstabzugshauben
    • Elektrische Heizgeräte (Radiatoren)
    • Elektrische Heizkörper und Heizlüfter
    • Elektrische Ventilatoren
    • Bügelmaschinen (keine Station)
    • Kochfelder und Kochmulden
    • Solarium (Reflektorlampen gesondert sammeln)
    • Wäschetrockner
    • Geschirrspüler
    • Herde und Backöfen

    Nachtspeicherheizgeräte
    Nicht zerlegte Nachtspeicherheizgeräte von privaten Haushalten aus dem Landkreis Pfaffenhofen können gebührenfrei über den Abfallwirtschaftsbetrieb entsorgt werden.
    Eine Antragstellung und vorherige Terminabsprache ist unter 08441 7879-50 erforderlich.

    Antragstellung:

    Die Entsorgung muss vorab beim Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen mit dem Formular - Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten - beantragt werden. Der Antrag ist bei der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebes erhältlich oder unter Formulare und Merkblätter zum Herunterladen verfügbar.
    Nur mit genehmigtem Antrag kann eine Anlieferung erfolgen.

    Anlieferbedingungen:

    • Bei der Anlieferung ist der genehmigte Antrag vorzulegen.
    • Jedes Gerät muss unzerlegt und einzeln staubdicht verpackt angeliefert werden.
    • Die Geräte müssen auf Paletten angeliefert werden, um diese abladen zu können.

    Photovoltaik-Module (PV-Module)

    PV-Module von privaten Haushalten aus dem Landkreis Pfaffenhofen können gebührenfrei an der zentralen Sammelstelle über den Abfallwirtschaftsbetrieb entsorgt werden.

    Eine vorherige Terminabsprache ist unter 08441 7879-50 erforderlich.

    Kühlgeräte
    Haushaltskühlgeräte und -truhen
    Gefriergeräte
    mobile Klimageräte (mit Flüssigkeitskreislauf)
    Wärmepumpentrockner
    Nicht angenommen werden: Kühltheken, Milchkühlgeräte, Schankanlage usw.

    Monitore, Bildschirme und Flachbildschirme
    Computerbildschirme, Fernsehgeräte, sonstige Bildschirme und Monitore

    Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik
    Computer (mit Maus, Tastatur, Rechner), Drucker, Fax- und Kopiergeräte,
    Laptops, Diktiergeräte, Scanner, Netzteile/Ladegeräte, Anrufbeantworter,
    Taschen- u. Tischrechner, elektrische Schreibmaschinen, Telexgeräte,
    Telefone, Mobiltelefone (Handy)
    Computerbauteile als eigenständige Geräte, z.B. Steckkarten, CD Brenner, usw.
    Radiogeräte, Casetten-, CD- und MP3 Player, iPods, Videorecorder, DVD Spieler,
    Videokameras, Camcorder, Hi-Fi-Anlagen, Audio-Verstärker,
    Musikinstrumente, Plattenspieler, Uhrenradios, Lautsprecher

    Gasentladungslampen
    Stabförmige Leuchtstofflampen (-röhren)
    Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen)
    Entladungslampen
    LED-Lampen
    Halogen-Lampen

    Haushaltskleingeräte, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente
    Staubsauger, Teppichkehrmaschine, sonstige Reinigungsgeräte, Nähmaschine, Strickmaschine,
    Webmaschine, Bügeleisen, Toaster, Kaffeemaschine, Teekocher, Eierkocher, Flaschenwärmer, Friteuse, Küchenmaschine, Mixer, Mühlen, Dosenöffner, Pürierstab, Quirl, Entsafter, Elektromesser, Brotschneidemaschine, Haarschneidegerät, Haartrockner, elektrische Zahnbürste, Rasierapparat, Lockenstab, Massagegeräte, Waagen, sonstige Geräte zur Körperpflege, elektrische Wecker, Wanduhren und Armbanduhren, Wasserkocher, Tauchsieder, Warmwassergerät (z.B. 5 l-Boiler), Gesichtsbräuner mit UV-Lampen

    Elektrische und elektronische Werkzeuge

    • Bohrmaschinen/Akku-Bohrer, -Schrauber
    • Geräte zum Drehen, Fräsen, Schleifen, Zerkleinern, Sägen, Schneiden, Abscheren, Bohren, Lochen, Stanzen, Falzen, Biegen oder zur entsprechenden Bearbeitung von Holz, Metall und sonstigen Werkstoffen
    • Niet-, Nagel- oder Schraubwerkzeuge, Schweiß- und Lötwerkzeuge
    • Elektrischer Rasenmäher, Rasentrimmer, Heckenscheren usw.

    Spielzeuge sowie Sport- und Freizeitgeräte

    • elektrische Eisenbahnen und Autorennbahnen
    • elektrische Musikinstrumente
    • Videospielkonsolen, Videospiele
    • Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer usw.
    • Sportgeräte mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen
    • Elektrisches Spielzeugauto oder Motorrad

    Medizinprodukte

    • Puls- / Blutdruckmessgeräte, Rotlichtlampen
    • elektrische (digitale) Fieberthermometer
    • Hörgeräte, elektrische Rollstühle

    Bei Anlieferung von mehr als 10 Großgeräten z.B. Waschmaschinen, Fernseher, usw. sind der Anlieferungsort und –zeitpunkt mit dem AWP abzustimmen.

    Nicht zum Elektro(nik) Schrott im Sinne des Gesetzes zählen z.B.:

    • stationär betriebene Anlagen und Geräte (z.B. Heizungsboiler, Garagentorantrieb, Klima- und Lüftungsanlagen, Durchlauferhitzer, Solaranlagen zur Warmwasserbereitung usw.)
    • Geräte, die ohne elektrische Energie die Primärfunktion nicht verlieren (z.B. Spielzeug, Heimtrainer, beleuchtete Möbel)
    • Schmutziges, Ekelerregendes
    • Medizintechnik (Implantate z.B. Herzschrittmacher, Infektiöses z.B. Blutzuckermessgerät)
    • Installationsmaterial (Lampenfassungen, Schalter, Kabel, usw.)
    • herkömmliche Glühbirnen, Halogenbirnen
    • Auto und Autozubehör (z.B. Autoradio, Freisprechanlagen)
    • Batterien (gesonderte Sammlung)
      Information zur Entsorgung der vorgenannten Abfälle entnehmen Sie dem Abfall-ABC

    Wiederverwendung
    Immer schneller stürmen neue Produkte den Markt. Geräte, die gestern hoch modern waren, gelten heute als überholt. Häufig werden Geräte ausrangiert oder getauscht, obwohl sie noch funktionstüchtig sind und anderorts gute Dienste leisten können.
    Sammeln Sie diese Geräte gesondert und geben Sie diese an die Hausratsammelstelle Tel. 08441 76611 weiter.

     
  • Energiesparlampen/Neonröhren

    Energiesparlampen und Neonröhren können an allen Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden. Bitte achten Sie besonders darauf, dass ausgebrannte Lampen beim Wechseln nicht zerbrechen, da giftige Schwermetalle austreten können! Zerbrochene Lampen und herkömmliche Glühbirnen entsorgen Sie bitte über die Restabfalltonne.
    Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom März 2006 dürfen Elektro-Altgeräte sowie Energiespar- und Leuchtstofflampen nicht mehr zusammen mit dem Restabfall entsorgt werden. Sie müssen getrennt erfasst werden.
    Jeder Besitzer von Elektro-Altgeräten sowie Energiespar- und Leuchtstofflampen ist verpflichtet, diese zu den Sammelstellen zu bringen. 

    Bitte machen Sie mit und bringen ausgebrannte Energiesparlampen und Neonröhren an die Wertstoffhöfe!

     
  • Haushaltskühlgeräte

    Haushaltskühlgeräte werden an den Wertstoffhöfen im Landkreis gebührenfrei angenommen

    Zu den Haushaltskühlgeräten zählen:
    Kühlschränke, Gefriertruhen, Gefrierschränke, Gefrier-Kühlkombinationen, mobile Klimageräte mit Flüssigkeitskreislauf und Wärmepumpentrockner aus Haushalten.

    Vermeiden Sie eine Demontage bzw. eine Beschädigung der Altgeräte, da umweltschädliche Fluorkohlenwasserstoffe (FCKWs) austreten können!

    Großkühlgeräte und Kühltheken aus dem Gewerbe und Milchkühlgeräte aus der Landwirtschaft werden an den Wertstoffhöfen nicht angenommen. Diese müssen vom Abfallerzeuger selbst der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.

    In Zweifelsfällen erteilt das Wertstoffhofpersonal bzw. die Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes unter Telefon 08441 787950 Auskunft.

    Haben Sie keine Transportmöglichkeit, so können Sie Haushaltskühlgeräte kostenpflichtig abholen lassen. Näheres siehe unter Abholservice.

     
  • Kartonagen

    Kartonagen können an allen Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass nur zerlegte und flach gedrückte Kartonagen in die Sammelcontainer eingegeben werden dürfen.

    In die Kartonagencontainer gehören:

    • Verpackungskartonagen (Pizzaschachteln, Schachteln von Kosmetikprodukten und Lebensmitteln, Eierkartons, Waschmittelkartons, usw.)
    • Umzugskartons
    • Teppichrollen aus Pappe
    • Aktenordner aus Pappe ohne Metall

    Folgende Materialien gehören nicht in die Kartonagencontainer:

    • verunreinigte und nasse Kartonagen
    • gebrauchte und neue Tapeten, gewachste Papiere (Restabfalltonne)
    • Verpackungen für Fleisch, Wurst, Käse (Restabfalltonne)
    • Papierverbunde aus Papier/Pappe und Kunststoff (bei Verpackungen Gelber Sack)
    • Hygienepapier, wie Papiertaschentücher oder Papierhandtücher (Restmüll)
    • Getränkekartons, Tetra Pack, Milch- und Safttüten (Gelber Sack)
    • Silikonbeschichtete Papiere, z.B. Etikettenträger (Restabfalltonne)
    • Papier (Papiertonne)
     
  • Möbelholz

    Möbelholz kann kostenlos in haushaltsüblicher Menge an den Wertstoffhöfen im Landkreis Pfaffenhofen angeliefert werden

    In die Möbelholzcontainer dürfen:

    • Schränke, Kommoden, Truhen (zerlegt)
    • Tische (ohne Metall, Fliesen, Glas, usw.)
    • Holzregale
    • Bettgestelle und Matratzenroste (ohne Metall)
    • Holzarbeitsplatten (Resopalplatten)
    • unbehandelte Holzabfälle aus dem Hobbybereich
    • Holzspielzeug
    • Spanplatten und Deckenpaneele (nur aus dem Wohnbereich!)
    • Wand- und Deckenverkleidungen, Zierbalken (nur aus dem Wohnbereich!)
    • Holz-Böden (z.B Parkett-, Laminat-, Schiffsböden)
    • Innentüren und -türstöcke
    • Obstkisten und Kleinpaletten (zerkleinert)

    Altholz muss zerlegt in den Sammelcontainer eingegeben werden, Scharniere, Holzschrauben, Schrankschlösser usw. stören nicht.

    In die Möbelholzcontainer dürfen nicht:

    Holzabfälle aus Bau-, Umbau- und Abrissarbeiten wie:
    Bauholz, Schalungsbretter, Holzverkleidungen, Türen und Türstöcke (aus dem Außenbereich), Fenster und Fensterstöcke, Dachstuhlholz, Dachschalungen, Abrissholz, usw.
    Holzzäune, Eisenbahnschwellen, Palisaden und sonstige imprägnierte oder mit Teeröl getränkte Hölzer
    Entsorgung über private Entsorgungsunternehmen, Deponie Eberstetten, MVA Mailing

    sperrige Gartenabfälle
    Entsorgung über Wertstoffhof bzw. Gartenabfallsammelstellen

    vermodertes und verfaultes Möbelholz
    Ratan- und Korbmöbel
    Entsorgung über Wertstoffhof, Sperrmüllcontainer

    Die Altholzverordnung (AltholzV) legt die Anforderungen an eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Altholz fest. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur die aufgeführten Abfallhölzer aus dem Wohnbereich angenommen werden können.
    In Zweifelsfällen erteilt das Wertstoffhofpersonal bzw. die Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes unter Telefon 08441 787950 Auskunft.

    Haben Sie keine Transportmöglichkeit, so können Sie das Material kostenpflichtig abholen lassen. Näheres siehe unter Abholservice.

     
  • Nachtspeicherheizgeräte

    Nicht zerlegte Nachtspeicherheizgeräte von privaten Haushalten aus dem Landkreis Pfaffenhofen können gebührenfrei über den Abfallwirtschaftsbetrieb entsorgt werden.
    Eine Antragstellung und vorherige Terminabsprache ist unter 08441 7879-50 erforderlich.

    Antragstellung:

    Die Entsorgung muss vorab beim Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen mit dem Formular - Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten - beantragt werden. Der Antrag ist bei der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebes erhältlich oder unter Formulare und Merkblätter zum Herunterladen verfügbar.
    Nur mit genehmigtem Antrag kann eine Anlieferung erfolgen.

    Anlieferbedingungen:

    • Bei der Anlieferung ist der genehmigte Antrag vorzulegen.
    • Jedes Gerät muss unzerlegt und einzeln staubdicht verpackt angeliefert werden.
    • Die Geräte müssen auf Paletten angeliefert werden, um diese abladen zu können.
     
  • Photovoltaik-Module (PV-Module)

    PV-Module von privaten Haushalten aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm können gebührenfrei an der zentralen Sammelstelle über den Abfallwirtschaftsbetrieb entsorgt werden.

    Eine vorherige Terminabsprache ist unter 08441 7879-50 erforderlich.

     
  • PU-Schaumdosen

    PU-Schaumdosen können an allen Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden.

    Polyurethanschaum ist ein Dämm- und Isoliermittel, das hauptsächlich von Bauschreinern, Fenster- und Türenbauer, Dachdecker, Sanitär- und Heizungsinstallateure aber auch im Privatbereich verwendet wird.
    PU-Schaumdosen sind als gesundheitsschädlich gekennzeichnet. Die Dosen tragen deshalb das Andreaskreuz (schwarzes Kreuz auf orangefarbenen Grund). Von den Herstellern der PU-Schaumdosen wurde ein Rücknahme- und Verwertungssystem aufgebaut, das sowohl die Doseninhalte als auch die Verpackungsanteile verwertet.
    Bitte geben Sie leere, teilentleerte aber auch volle, nicht mehr benötigte PU-Schaumdosen an den Wertstoffhöfen oder an den Verkaufsstellen zurück.

     

     
  • Speiseöl und Speisefett

    Speiseöl und Speisefett können Sie verpackt an den Wertstoffhöfen im Landkreis anliefern.

    Hierzu erhalten Sie an den Wertstoffhöfen den sog. "Öli"-Eimer, einen gelben Mehrweg-Sammeleimer mit einem Füllvolumen von 3 Litern. Nach Abgabe des "Ölis" am Wertstoffhof erhalten Sie wieder einen leeren, sauberen Eimer. Auch kann das Speiseöl und -fett in verschließbaren Margarinebechnern oder Kunststofftaschen gesammelt werden. In die Sammelbehälter am Wertstoffhof dürfen jedoch keine Glas- oder Metallbehälter eingegeben werden.

    In den Öli-Eimer darf gebrauches Fritierfett, Bratfett und -öl, Öl von eingelegten Speisen, Butter, Margarine und Schmalz und verdorbenes und abgelaufenes Speiseöl und -fett.
    Die Speiseöle müssen frei von Verunreinigungen sein, d. h. es sollen keine Speisereste, Wasser oder Spülmittel enthalten sein.

     
  • Sperrmüll

    Sperrmüll können Sie gebührenfrei, in haushaltsüblicher Menge an den Wertstoffhöfen im Landkreis anliefern.

    Zum Sperrmüll zählen nur Gegenstände des Hausrats, die aufgrund ihrer Sperrigkeit, Größe oder ihres Gewichts auch nach einer zumutbaren Zerkleinerung, nicht in den Restabfallbehälter passen.

    In die Sperrmüllcontainer gehören:

    • Sofas, Polstersessel
    • Matratzen (auch mit Federkern)
    • sperrige PVC-, Stragula, und Kork-Bodenbeläge
    • sperrige Sportgeräte (ohne Metall)
    • sperrige Kunststoffmöbel und -wannen
    • Spiegel
    • Vorhang- und Fußbodenleisten aus Kunststoff
    • angefaultes und vermodertes Möbelholz
    • Rattan- und Korbmöbel
    • Großspielzeug aus Kunststoff oder Stoff
    • Teppiche (aufgerollt, Rollenlänge max. 2,00 Meter)

    Nicht in die Sperrabfallcontainer dürfen:

    • in Säcke und Kartons gefüllte Abfälle wie z.B. Tapeten und Baustoffsäcke, verschmutzte Bau- und Agrarfolien sowie sonstige Restabfälle
    • Abfälle aus Hausumbau- und Renovierungsarbeiten, wie z.B. Glas- und Steinwolle, PU-Schaum, verschmutztes bzw. farbiges Styropor, Dachpappe, Gipskarton- und Heraklitplatten, Rollos usw.
      Entsorgung über die Restabfalltonne, zugelassene Restabfallsäcke, Deponie Eberstetten, MVA Mailing bzw. private Entsorgungsunternehmen
    • Altreifen
      Rückgabe beim Fachhandel bzw. private Entsorgungsunternehmen
    • Papier und Großkartonagen
      Entsorgung über die Papiertonne,
      Kartonagen können an allen Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden. Ein Sammelcontainer für Druckerzeugnisse (Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Bücher usw.) steht nur am Wertstoffhof Pfaffenhofen/Landkreis.
    • Blechgebinde
    • Elektro- und Elektronikgeräte (aus dem Haushalt)
    • saubere Verpackungskunststoffe (gelber Sack)
      Entsorgung über die Wertstoffhöfe

    Zugelassene Restabfallsäcke können Sie zum Preis von 4,80 EURO pro Stück bei den Stadt-, Markt- und Gemeindeverwaltungen (außer Stadt Vohburg), sowie an den Wertstoffhöfen und beim AWP kaufen.

    In Zweifelsfällen erteilt das Wertstoffhofpersonal bzw. die Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes unter Telefon 08441 7879-50 Auskunft.

    Haben Sie keine Transportmöglichkeit, so können Sie Sperrmüll kostenpflichtig abholen lassen.

    Näheres siehe unter  Abholservice.

     
  • Verpackungsstyropor

    In die Sammelsäcke an den Wertstoffhofen gehören:

    weiße, saubere und trockene Styroporformteile aus dem Verpackungsbereich.
    Bitte zerkleinert in die Sammelsäcke eingeben.

    Gesondert gesammelt an den Wertstoffhöfen werden:

    • Styroporverpackungschips, trocken, alle Farben und Formen
       gesonderte Abgabe an den Wertstoffhöfen/gelber Sack
    • Farbiges Styropor aus den Verpackungsbereich (Wertstoffhöfe, gelber Sack-Container)

    Keine Annahme an den Wertstoffhöfen

    • Styropor und Styrodur aus dem Isolierbereich (Mülltonne, MVA Mailing, Deponie Eberstetten, Private Entsorger)
     
  • Weißblech

    Weißblechgebinde werden über Sammelbehälter in den Wertstoffhöfen und an den Depotcontainerstandorten erfasst. Bitte sammeln Sie Weißblechabfälle gesondert und geben die in die bereitgestellten Sammelbehälter.

    In die Sammelbehälter gehören:

    • Konservendosen, Getränkedosen, sonstige restentleerte Blechgebinde, usw.
    • Kronenkorken, Twist-Off-Verschlüsse, und andere Verschlüsse (z.B. von Gurkengläsern, Flaschen, Konserven usw.)