Werkausschuss verschiebt Errichtung des Wertstoffhofs Pfaffenhofen nach Kostenexplosion

19.05.2018: Der Werkausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm hat bei seiner letzten Sitzung den Beginn der Bauarbeiten am neuen Wertstoffhof beim Klärwerk verschoben.

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Grund dafür war insbesondere das unwirtschaftliche Ausschreibungsergebnis für die Außen– und Verkehrsanlagen sowie die Rohbauarbeiten. Aber auch andere Kostenbereiche schnellten in den letzten Monaten in die Höhe.

Ursprünglich hatte der Werkausschuss im vergangenen Jahr aufgrund einer fachlichen Kostenberechnung einen Ausgabenrahmen von 1,82 Mio. € für den Neubau des Wertstoffhofs genehmigt. Nunmehr ist mit einer Kostensteigerung von 357.000 € zu rechnen.

Im Auftrag der Stadt Pfaffenhofen hatte ein Fachplanungsbüro die Arbeiten vorschriftsgemäß ausgeschrieben. Von acht Unternehmen, die sich für eine Angebotsabgabe gemeldet hatten, gab jedoch dann letztendlich nur ein Anbieter tatsächlich ein Kostenangebot ab, so Landrat Martin Wolf. Es fehlte letztendlich auch ein Preisvergleich. Landrat Martin Wolf: „Die sehr hohen Preise sind die Auswirkungen der aktuell sehr erfolgreich laufenden Baukonjunktur. Es ist anzunehmen, dass alle Firmen ausgelastet sind und nur noch zu höheren Preisen anbieten können. Selbst wenn die Unternehmen wollten, oft haben Sie kein Personal mehr.“

Bei den Außen– und Verkehrsanlagen ergab sich auf der Basis einer Kostenberechnung von 767.598 € ein Angebotsergebnis von 876.992 €. Das bedeutete eine Kostensteigerung um 109.394 €. Nicht viel besser war es bei den Rohbauarbeiten: Hier hatte man für ein kleines Gebäude aufgrund der bisherigen Erfahrung im Leistungsverzeichnis einen Preis in Höhe von 104.838 € errechnet. Das Angebot belief sich dann auf 198.563 €, also eine Kostenmehrung um 93.725 €. Auch die Zimmerer – und Holzbauarbeiten liefen aus dem Ruder. Während man mit 46.972 € Kosten gerechnet hatte, stand im Angebot eine Summe von 58.419 €.

Der Werkausschuss beschloss, die Ausschreibung aufzuheben und im Rahmen einer so genannten „beschränkten Ausschreibung nach VOB“ erneut Angebote einzuholen. Dabei soll der Ausführungszeitraum auf das Jahr 2019 ausgedehnt werden, um durch die zeitliche Streckung die Marktpotenziale besser ausnutzen zu können.