Zweite Rate der Abfallgebühren zum 15. Juli fällig

22.06.2023: Bei Gebührenzahlern mit entsprechender Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.

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Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2023 bzw. dem danach ergangenen Gebührenbescheiden.
SEPA-Mandate für die Fälligkeit am 15. Februar können von den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Freitag, 7. Juli schriftlich beim AWP angezeigt werden. Danach eingehende Mandate können für die Gebührenfälligkeit am 15. Februar nicht mehr berücksichtigt werden. Bürgerinnen und Bürgern, die nach dem 7. Juli ein Lastschriftmandat erteilen, müssen die fälligen Abfallgebühren für die Fälligkeit am 15. Februar überweisen.
Eine Änderung des SEPA-Mandates kann in der Online-Verwaltung noch bis Sonntag, 2. Juli erfolgen und dann wieder ab Samstag, 15. Juli für künftige Forderungen.

Zahlungen können auf das nachfolgende Konto erfolgen:

Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm
BIC: BYLADEM1PAF
IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70

Es wird dringend gebeten, die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben.

Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren zu ersparen, wird um genaue Einhaltung der Zahlungstermine gebeten. Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Nebenkosten erhoben. „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei verspäteten Zahlungseingängen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen“ so Werkleiterin Elke Müller vom AWP.