Erste Rate der Abfallgebühren am 15.02.2015 fällig

28.01.2015: Die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2015 wird am 15. Februar 2015 fällig.

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Soweit dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWP) keine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) vorliegt, hat der Gebührenschuldner fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen 15.02. und 15.07. eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP zu entrichten.
Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2013 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden.

Bargeldlose Zahlungen können auf das nachfolgende Konto erfolgen:
Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm
BLZ 721 516 50
Konto-Nr. 8012270
IBAN: DE39721516500008012270
BIC: BYLADEM1PAF

Es wird dringend gebeten, die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben.

Bareinzahlungen können in der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebs, Scheyerer Straße 76 in Pfaffenhofen, aus kassentechnischen Gründen nur am Montag, 16. Februar 2015, von 8:00 bis 16:00 Uhr angenommen werden.

Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren zu ersparen, wird um genaue Einhaltung der Zahlungstermine gebeten. Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Nebenkosten erhoben.
„Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei verspäteten Zahlungseingängen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen“ so Werkleiterin Elke Müller vom Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen (AWP).

„Bei Gebührenzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) dem Abfallwirtschaftsbetrieb erteilt haben, werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht“, so Elke Müller.

Bürger/innen, bei denen die Abfallgebühren zu den jeweiligen Fälligkeiten abgebucht werden sollen, können mit dem Formular Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat dem AWP eine Ermächtigung zum Abbuchen der fälligen Abfallgebühren erteilen.

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