AWP informiert: Verschlissene Kleidung gehört weiterhin in den Restmüll

10.01.2025: Neue EU-Richtlinie sorgt für Verwirrung - keine Änderung im Landkreis Pfaffenhofen

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Bisher lautete die Regel: Gute Kleidung kommt in den Altkleidercontainer und nicht mehr brauchbare Kleidung in den Restmüll. Seit dem 1 Januar gilt nun allerdings eine neue EU-Richtlinie, die sogenannte Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle, die viele Bürger verwirrt. Die Richtlinie schreibt nämlich vor, dass sämtliche Kleidungsstücke, Vorhänge, Bettwäsche, Handtücher, Schuhe und Ähnliches immer in den Altkleidercontainer und nicht in die Müllsolle sollen. Andersfalls könnten theoretisch Bußgelder verhängt werden. Ziel ist es - ganz im Sinne der Nachhaltigkeit - dass alte Textilien häufiger wiederverwendet oder recycelt werden, denn im normalen Müll werden sie einfach verbrannt, selbst wenn sie noch gut und tragbar wären.

Neue Richtlinie
Für die Umsetzung dieser Richtlinie sind die Kommunen und öffentlich-rechtlichen Entsorger zuständig; sie müssen die Möglichkeit einer getrennten Entsorgung anbieten. In Deutschland gibt es schon lange Container für Alttextilien, oft auch von gemeinnützigen Organisationen, sodass die Erfassungsquote hierzulande dem Verband kommunaler Unternehmer (VKU) zufolge bereits bei 64 Prozent liegt: Die gesammelten Alttextilien werden in einem aufwendigen Prozess sortiert und einer Wiederverwertung als Secondhand-Bekleidung oder einem Recycling zugeführt. Die Wiederverwendungs- und Verwertungsquote betrage mehr als 90 Prozent. Recycelt werden Alttextilien etwa zu Material für Putzlappen oder für Dämmstoffe. Allerdings seien die bestehenden Recyclingkapazitäten längst ausgelastet und die Nachfrage nach Dämmstoffen oder Putzlappen sei gesättigt, so der VKU.  Die Menge der aussortierten Kleidung durch den Fast-Fashion-Trend steigt jedoch an, währen die Qualität der Textilien sinkt.

Keine Änderung im Landkreis Pfaffenhofen
"Verdreckte, kaputte Sachen gehören nach wie vor nicht in den Altkleidercontainer, sondern in den Restmüll", so Elke Müller, Werkleiterin des AWP. "Es wird dazu von unserer Seite aus weder Kontrollen geben, noch die Mülltonne stehen gelassen und es gibt auch kein Bußgeld". Denn letztendlich müsse ja auch der Verwerter die unbrauchbaren Textilien wiederum aussortieren, die im Anschluss verbrannt werden.