Erste Rate der Abfallgebühren am 15. Februar fällig
24.01.2019: Soweit dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWP) kein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) vorliegt, hat der Gebührenschuldner fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen 15.02 und 15.07 eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP zu entrichten.
Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2016 bzw. dem danach ergangenen Gebührenbescheiden.
SEPA-Mandate für die Fälligkeit am 15. Februar können von den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Freitag, 1. Februar dem AWP angezeigt werden. Danach eingehende Mandate können für die Gebührenfälligkeit am 15. Februar nicht mehr berücksichtigt werden. Bürgerinnen und Bürgern, die nach dem 2. Februar ein Lastschriftmandat erteilen, müssen die fälligen Abfallgebühren für die Fälligkeit am 15. Februar überweisen.
Bargeldlose Zahlungen können auf das nachfolgende Konto erfolgen:
Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm
BIC: BYLADEM1PAF
IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70
Es wird dringend gebeten, die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben.
Bareinzahlungen werden in der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebs, Raiffeisenstr. 19 in Pfaffenhofen während der Öffnungszeiten angenommen. Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren zu ersparen, wird um genaue Einhaltung der Zahlungstermine gebeten. Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Nebenkosten erhoben. „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei verspäteten Zahlungseingängen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen“ so Werkleiterin Elke Müller vom Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen (AWP). „Bei Gebührenzahlern, die ein entsprechendes SEPA-Mandat dem Abfallwirtschaftsbetrieb erteilt haben, werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht“, so Elke Müller. Bürger/innen, bei denen die Abfallgebühren zu den jeweiligen Fälligkeiten abgebucht werden sollen, können mit dem Formular SEPA-Lastschriftmandat dem AWP eine Ermächtigung zum Abbuchen der fälligen Abfallgebühren erteilen.