Seit März 2006 dürfen nach dem Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) Elektro-Altgeräte grundsätzlich nicht mehr zusammen mit dem Restabfall entsorgt werden – sie müssen getrennt erfasst und verwertet werden.
Elektro- und Elektronikgeräte werden im Landkreis gebührenfrei an allen Wertstoffhöfen erfasst.
Bitte entfernen Sie vor der Abgabe die in den Geräten eingebauten Batterien und Akkus. Diese können an den Wertstoffhöfen in bereitgestellte Sammelbehälter eingegeben werden.
An den Wertstoffhöfen können abgegeben werden:
Haushaltsgroßgeräte
- Waschmaschinen
- Wäscheschleudern
- Mikrowellengeräte
- Elektrische Kochplatten
- Elektrische Heizplatten
- Dunstabzugshauben
- Elektrische Heizgeräte (Radiatoren)
- Elektrische Heizkörper und Heizlüfter
- Elektrische Ventilatoren
- Bügelmaschinen (keine Station)
- Kochfelder und Kochmulden
- Solarium (Reflektorlampen gesondert sammeln)
- Wäschetrockner
- Geschirrspüler
- Herde und Backöfen
Nachtspeicherheizgeräte
Nicht zerlegte Nachtspeicherheizgeräte von privaten Haushalten aus dem Landkreis Pfaffenhofen können gebührenfrei über den Abfallwirtschaftsbetrieb entsorgt werden.
Eine Antragstellung und vorherige Terminabsprache ist unter 08441 7879-50 erforderlich.
Antragstellung:
Die Entsorgung muss vorab beim Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen mit dem Formular - Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten - beantragt werden. Der Antrag ist bei der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebes erhältlich oder unter Formulare und Merkblätter zum Herunterladen verfügbar.
Nur mit genehmigtem Antrag kann eine Anlieferung erfolgen.
Anlieferbedingungen:
- Bei der Anlieferung ist der genehmigte Antrag vorzulegen.
- Jedes Gerät muss unzerlegt und einzeln staubdicht verpackt angeliefert werden.
- Die Geräte müssen auf Paletten angeliefert werden, um diese abladen zu können.
Photovoltaik-Module (PV-Module)
PV-Module von privaten Haushalten aus dem Landkreis Pfaffenhofen können gebührenfrei an der zentralen Sammelstelle über den Abfallwirtschaftsbetrieb entsorgt werden.
Eine vorherige Terminabsprache ist unter 08441 7879-50 erforderlich.
Kühlgeräte
Haushaltskühlgeräte und -truhen
Gefriergeräte
mobile Klimageräte (mit Flüssigkeitskreislauf)
Wärmepumpentrockner
Nicht angenommen werden: Kühltheken, Milchkühlgeräte, Schankanlage usw.
Monitore, Bildschirme und Flachbildschirme
Computerbildschirme, Fernsehgeräte, sonstige Bildschirme und Monitore
Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik
Computer (mit Maus, Tastatur, Rechner), Drucker, Fax- und Kopiergeräte,
Laptops, Diktiergeräte, Scanner, Netzteile/Ladegeräte, Anrufbeantworter,
Taschen- u. Tischrechner, elektrische Schreibmaschinen, Telexgeräte,
Telefone, Mobiltelefone (Handy)
Computerbauteile als eigenständige Geräte, z.B. Steckkarten, CD Brenner, usw.
Radiogeräte, Casetten-, CD- und MP3 Player, iPods, Videorecorder, DVD Spieler,
Videokameras, Camcorder, Hi-Fi-Anlagen, Audio-Verstärker,
Musikinstrumente, Plattenspieler, Uhrenradios, Lautsprecher
Gasentladungslampen
Stabförmige Leuchtstofflampen (-röhren)
Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen)
Entladungslampen
LED-Lampen
Halogen-Lampen
Haushaltskleingeräte, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente
Staubsauger, Teppichkehrmaschine, sonstige Reinigungsgeräte, Nähmaschine, Strickmaschine,
Webmaschine, Bügeleisen, Toaster, Kaffeemaschine, Teekocher, Eierkocher, Flaschenwärmer, Friteuse, Küchenmaschine, Mixer, Mühlen, Dosenöffner, Pürierstab, Quirl, Entsafter, Elektromesser, Brotschneidemaschine, Haarschneidegerät, Haartrockner, elektrische Zahnbürste, Rasierapparat, Lockenstab, Massagegeräte, Waagen, sonstige Geräte zur Körperpflege, elektrische Wecker, Wanduhren und Armbanduhren, Wasserkocher, Tauchsieder, Warmwassergerät (z.B. 5 l-Boiler), Gesichtsbräuner mit UV-Lampen
Elektrische und elektronische Werkzeuge
- Bohrmaschinen/Akku-Bohrer, -Schrauber
- Geräte zum Drehen, Fräsen, Schleifen, Zerkleinern, Sägen, Schneiden, Abscheren, Bohren, Lochen, Stanzen, Falzen, Biegen oder zur entsprechenden Bearbeitung von Holz, Metall und sonstigen Werkstoffen
- Niet-, Nagel- oder Schraubwerkzeuge, Schweiß- und Lötwerkzeuge
- Elektrischer Rasenmäher, Rasentrimmer, Heckenscheren usw.
Spielzeuge sowie Sport- und Freizeitgeräte
- elektrische Eisenbahnen und Autorennbahnen
- elektrische Musikinstrumente
- Videospielkonsolen, Videospiele
- Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer usw.
- Sportgeräte mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen
- Elektrisches Spielzeugauto oder Motorrad
Medizinprodukte
- Puls- / Blutdruckmessgeräte, Rotlichtlampen
- elektrische (digitale) Fieberthermometer
- Hörgeräte, elektrische Rollstühle
Bei Anlieferung von mehr als 10 Großgeräten z.B. Waschmaschinen, Fernseher, usw. sind der Anlieferungsort und –zeitpunkt mit dem AWP abzustimmen.
Nicht zum Elektro(nik) Schrott im Sinne des Gesetzes zählen z.B.:
- stationär betriebene Anlagen und Geräte (z.B. Heizungsboiler, Garagentorantrieb, Klima- und Lüftungsanlagen, Durchlauferhitzer, Solaranlagen zur Warmwasserbereitung usw.)
- Geräte, die ohne elektrische Energie die Primärfunktion nicht verlieren (z.B. Spielzeug, Heimtrainer, beleuchtete Möbel)
- Schmutziges, Ekelerregendes
- Medizintechnik (Implantate z.B. Herzschrittmacher, Infektiöses z.B. Blutzuckermessgerät)
- Installationsmaterial (Lampenfassungen, Schalter, Kabel, usw.)
- herkömmliche Glühbirnen, Halogenbirnen
- Auto und Autozubehör (z.B. Autoradio, Freisprechanlagen)
- Batterien (gesonderte Sammlung)
Information zur Entsorgung der vorgenannten Abfälle entnehmen Sie dem Abfall-ABC
Wiederverwendung
Immer schneller stürmen neue Produkte den Markt. Geräte, die gestern hoch modern waren, gelten heute als überholt. Häufig werden Geräte ausrangiert oder getauscht, obwohl sie noch funktionstüchtig sind und anderorts gute Dienste leisten können.
Sammeln Sie diese Geräte gesondert und geben Sie diese an die Hausratsammelstelle Tel. 08441 76611 weiter.