Maskenpflicht an den Wertstoffhöfen bleibt bestehen
18.06.2021: Trotz der derzeit niedrigen Inzidenz im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm müssen die Anlieferer an den Wertstoffhöfen weiterhin eine FFP-2-Maske tragen.
Dies teilte das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit.
Gemäß § 14 der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.06.2021 besteht eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske u.a. in Verkaufsräumen, auf Verkaufsgeländen und den zugehörigen Parkplätzen sowie auf Märkten.
Diese Pflicht wurde auch Personen auferlegt, die Abfälle an Wertstoffhöfen, Deponien oder Abfallverbrennungsanlagen anliefern und dort direkt in Kontakt mit anderen Personen kommen können. Eine Anpassung ist derzeit nicht angedacht.