AWP informiert: Gebührenbescheid kann auf Wunsch auch nur online zur Verfügung gestellt werden

15.02.2023: Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, ist es möglich, den Gebührenbescheid für die Abfallentsorgung nur noch online zu erhalten

Online-Services
Bürgerinnen und Bürger, die sich dafür entscheiden, können dies ab sofort in der Online-Verwaltung auf der Homepage des AWP (www.awp-paf.de) beantragen.
Für den Log-in benötigt man als Zugangsdaten die Benutzer-ID und ein Kennwort. Beides findet man auf dem Jahresgebührenbescheid vom 05.01.2023 neben dem QR-Code. Einmal eingeloggt wird dann abgefragt, ob man den Gebührenbescheid per Download abrufen möchte. Bei Zustimmung erhält man beim nächsten Bescheid eine E-Mail, dass der Bescheid nun online zur Verfügung steht. Auf eine postalische Zusendung wird verzichtet.
„Wenn der Bescheid nicht mehr ausgedruckt und versandt werden muss, spart dies Ressourcen und trägt einen Teil zur Abfallvermeidung bei“, so Werkleiterin Elke Müller. Es sei aber selbstverständlich möglich, den Bescheid auch weiterhin per Post zugesandt zu bekommen. 
Grundsätzlich können alle Gebührenbescheide in der Online-Verwaltung unter „Gebührenbescheid ansehen“ eingesehen werden. Zudem besteht in der Online-Verwaltung die Möglichkeit, Behälter an- und abzumelden, den Behälterbestand zu ändern, Behälterreparaturen zu beauftragen, Kontaktdaten und die Bankverbindung zu ändern, die Personenanzahl zu ändern und eine Ermäßigung zu beantragen. 
Bürgerinnen und Bürger, die noch nicht an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, können ihre Abfallbehälter auch online bestellen.