Zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2020 am 15. Juli fällig
23.06.2020: Bei Gebührenzahlern mit Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) werden die Beträge wie bisher vom Konto abgebucht.
Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2020 bzw. dem danach ergangenen Gebührenbescheiden.
SEPA-Mandate für die Fälligkeit am 15. Juli können von den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Montag, 29. Juni schriftlich oder persönlich beim AWP angezeigt werden. Danach eingehende Mandate können für die Gebührenfälligkeit am 15. Juli nicht mehr berücksichtigt werden. Bürgerinnen und Bürgern, die nach dem 29. Juni ein Lastschriftmandat erteilen, müssen die fälligen Abfallgebühren für die Fälligkeit am 15. Juli überweisen.
Eine Änderung des SEPA-Mandates kann in der Online-Verwaltung noch bis Donnerstag, 2. Juli erfolgen und dann wieder ab Mittwoch, 15. Juli für künftige Forderungen.
Bargeldlose Zahlungen können auf das nachfolgende Konto erfolgen:
Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm
BIC: BYLADEM1PAF
IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70
Es wird dringend gebeten, die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben.
Bareinzahlungen werden in der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebs, Raiffeisenstr. 19 in Pfaffenhofen in der Zeit von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr angenommen.
Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren zu ersparen, wird um genaue Einhaltung der Zahlungstermine gebeten. Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Nebenkosten erhoben. „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei verspäteten Zahlungseingängen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen“ so Werkleiterin Elke Müller vom AWP.