Wilde Abfallablagerungen vor Wertstoffhöfen und Depotcontainern werden weiterhin geahndet
01.03.2018: Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises (AWP) ist im letzten Jahr verstärkt gegen wilde Abfallablagerungen vorgegangen.
Rund 50 Bußgeldbescheide und zahlreiche Verwarnungen wurden erlassen. Die Höhe des Bußgelds bewegte sich zwischen 80 und 320 € zzgl. Gebühren und Auslagen.
„Im letzten Jahr haben Abfallablagerungen vor Depotcontainern und die Ablagerung von gelben Säcken und anderen Materialien außerhalb der Öffnungszeiten vor den Wertstoffhöfen enorme Ausmaße angenommen. Das konnten wir so nicht weiter hinnehmen“, berichtet Werkleiterin Elke Müller. Daneben wären auch verschiedene andere Abfälle vor den Depotcontainerstandplätzen und Wertstoffhöfen abgelagert worden. „Die Bandbreite reicht hier von Speiseresten über Folien und Dosen, getragener Kleidung und Elektrogeräte bis hin zu Säcken bzw. Kartonagen gefüllt mit Katzenstreu und Hausmüll“, so die Werkleiterin.
Neben einem Glasdepotcontainer in der Joseph-Fraunhofer-Straße in Pfaffenhofen habe man in einem Karton sogar Bremsscheiben und Bremsbeläge sowie verschlissene Stoßdämpfern gefunden. Auch die Ablagerung von Farbeimern mit altem Frittierfett oder auch von Säcken mit gebrauchten Windeln sei regelmäßig festzustellen gewesen.
Elke Müller: „In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals darauf hin, dass für pflegebedürftige Personen gebührenfreie Windelsäcke bei den Stadt,- Markt- und Gemeindeverwaltungen gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes abgegeben werden.“
Außerdem bestehe die Möglichkeit, 70-Liter Restabfallsäcke zum Preis von 4,50 € an den jeweiligen Verkaufsstellen und beim AWP zu erwerben.
„Aufgrund der großzügigen Öffnungszeiten unserer Wertstoffhöfe ist das Abstellen von Abfällen außerhalb der Wertstoffhöfe und vor Depotcontainern nicht hinzunehmen“, so die Werkleiterin.
Auch das Einwerfen von Flaschen, Dosen und Alttextilien in die jeweiligen Depotcontainer sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Elke Müller: “Bitte bedenken Sie, dass die Kosten für das Beseitigen und Entsorgen abgestellter Abfälle vor den Wertstoffhöfen und an den Depotcontainern von der Allgemeinheit bezahlt werden müssen.
Wir werden daher gegen diese wilden Abfallablagerungen weiterhin verstärkt vorgehen und sind für Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Aufklärung von wilden Müllablagerungen jeglicher Art mithelfen, sehr dankbar.“
Für weitere Fragen rund um die Abfallentsorgung steht der AWP unter Tel. 08441 7879-50 gerne zur Verfügung.