Erste Rate der Abfallgebühren am 15.02.2016 fällig
26.01.2016: Die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2016 wird am 15. Februar fällig.
Soweit
dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWP) kein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) vorliegt, hat der Gebührenschuldner fristgerecht zu den
Fälligkeitsterminen 15.02. und 15.07. eines jeden Jahres die Gebühren an
den AWP zu entrichten.
Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben
sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2016 bzw. den danach ergangenen
Gebührenbescheiden.
Die Erteilung eines SEPA-Mandates für die Fälligkeit ab 15. Februar, kann
von den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Freitag, 5. Februar dem AWP
angezeigt werden. Danach eingehende Mandate können für die
Gebührenfälligkeit am 15. Februar nicht mehr berücksichtigt werden.
Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 5. Februar ein Lastschriftmandat
erteilen, müssen die fälligen Abfallgebühren für die Fälligkeit am 15. Februar überweisen.
Bargeldlose Zahlungen können auf das nachfolgende Konto erfolgen:
Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm
BLZ 721 516 50
Konto-Nr. 8012270
IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70
BIC: BYLADEM1PAF
Es wird dringend gebeten, die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben.
Bareinzahlungen
können in der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebs, Raiffeisenstr. 19 in Pfaffenhofen, aus kassentechnischen Gründen nur am Montag,
15. Februar 2016, von 8:00 bis 12:00 Uhr angenommen werden.
Um
den Zahlungspflichtigen Mahngebühren zu ersparen, wird um genaue
Einhaltung der Zahlungstermine gebeten. Bei Nichteinhaltung wird der
geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Nebenkosten erhoben.
„Wir
weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei verspäteten Zahlungseingängen
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen“ so Werkleiterin
Elke Müller vom Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen (AWP).
„Bei
Gebührenzahlern, die ein entsprechendes SEPA-Mandat dem Abfallwirtschaftsbetrieb erteilt haben, werden die
fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht“, so Elke Müller.
Bürger/innen, bei denen die Abfallgebühren zu den jeweiligen Fälligkeiten abgebucht werden sollen, können mit dem Formular SEPA-Lastschriftmandat dem AWP eine Ermächtigung zum Abbuchen der fälligen Abfallgebühren erteilen.