FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher

15.01.2021: In Anlehnung an die für den Einzelhandel geltenden Regelungen sind Besucher des Abfallwirtschaftsbetriebs und des Landratsamtes bei persönlichen Vorsprachen ab Montag, 18. Januar verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen.

Virus Corona
Nachdem davon auszugehen ist, dass Anfang der Woche noch nicht jeder mit einer FFP2-Maske ausgestattet ist, können Bürgerinnen und Bürger in der Woche vom 18. bis 22. Januar im Einzelfall Termine auch mit einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung wahrnehmen. 

Persönlicher Parteiverkehr ist weiterhin nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich in Anliegen telefonisch oder per E-Mail an den AWP bzw. das Landratsamt zu wenden. Die Zulassungs- und Führerscheinbehörde ist hingegen in gewohnter Weise geöffnet.

An den Wertstoffhöfen im Landkreis Pfaffenhofen gelten grundsätzlich die Abstandsregelungen sowie die Maskentragepflicht. Da die Annahmen im Freien stattfinden, ist das Tragen einer FFP2-Maske zum jetzigen Zeitpunkt nicht zwingend notwendig.