Abfallgebühren werden zum 15. Februar fällig

10.02.2025: Die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2025 wird am 15. Februar fällig.

Geld
Soweit dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWP) kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, hat der Gebührenschuldner fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen 15.02. und 15.07. eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP zu entrichten. Bei Gebührenzahlern mit entsprechendem Lastschriftmandat werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.
Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2023 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden.
Für bargeldlose Zahlungen ist folgende Bankverbindung zu nutzen: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70