Abfallentsorgungsgebühren zum 15. Juli fällig

26.06.2015: Die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2015 wird am 15. Juli fällig. Soweit dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWP) keine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) vorliegt, hat der

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Gebührenschuldner fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen 15. Februar und 15.Juli eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP zu entrichten. Bei Gebührenzahlern mit entsprechender Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.

Die Erteilung eines SEPA-Mandates für die Fälligkeit ab 15. Juli, kann von den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Freitag, 3. Juli dem AWP angezeigt werden. Danach eingehende Einzugsermächtigungen können für die Gebührenfälligkeit am 15. Juli nicht mehr berücksichtigt werden. Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 3. Juli ein Lastschriftmandat erteilen, müssen die fälligen Abfallgebühren für die Fälligkeit am 15. Juli überweisen.

Bargeldlose Zahlungen können auf das nachfolgende Konto erfolgen:
Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm
BLZ 721 516 50 (BIC: BYLADEM1PAF)
Konto-Nr. 8012270 (IBAN: DE39721516500008012270).

Es wird dringend gebeten, die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben.

Bareinzahlungen können in der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebs, Raiffeisenstr. 19 in Pfaffenhofen, aus kassentechnischen Gründen nur am Donnerstag, 16. Juli, von 8:00 bis 12:00 Uhr angenommen werden.

Bei Nichtbeachtung der Fälligkeitsfrist wird der geschuldete Betrag zuzüglich entstehender Nebenkosten erhoben.

Wir weisen darauf hin, dass sich die Fälligkeit und die Gebührenhöhe aus dem Jahresgebührenbescheid 2013 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden ergibt.