AWP informiert: Erteilung eines SEPA-Mandates ganz einfach online möglich

20.01.2022: Die Erteilung der erforderlichen Einzugsermächtigung zur Abbuchung der ersten Rate für die Abfallgebühren kann auch über die Online-Verwaltung erfolgen.

Online-Services
Die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2022 wird am 15. Februar fällig. Bei entsprechender Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) werden die fälligen Gebühren automatisch vom Konto abgebucht.

Der AWP weist darauf hin, dass das SEPA-Mandat ganz einfach und schnell über die Online-Verwaltung erteilt werden kann.

Die Zugangsdaten zur Online-Verwaltung wurden mit Bescheid vom 10. Januar 2020 oder dem darauffolgenden Bescheid versandt. Mit diesen können Sie sich in der Online-Verwaltung einloggen und das Mandat erteilen.

Selbstverständlich kann die Erteilung der Einzugsermächtigung weiterhin über das Formular "SEPA-Lastschriftmandat" erfolgen.

Sollten Sie noch Fragen haben können Sie sich gerne an das Team des AWP unter Tel. 08441 7879-50 wenden.