Abfallgebühren werden zum 15.02.2024 fällig

29.01.2024: Bei Gebührenzahlern mit entsprechender Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) werden die Gebühren wie bisher abgebucht.

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Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2023 bzw. dem danach ergangenen Gebührenbescheiden.
SEPA-Mandate für die Fälligkeit am 15. Februar können von den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Dienstag, 6. Februar schriftlich beim AWP angezeigt werden. Danach eingehende Mandate können für die Gebührenfälligkeit am 15. Februar nicht mehr berücksichtigt werden. Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 6. Februar ein Lastschriftmandat erteilen, müssen die fälligen Abfallgebühren für die Fälligkeit am 15. Februar überweisen.
Eine Änderung des SEPA-Mandates kann in der Online-Verwaltung noch bis Freitag, 2. Februar erfolgen und dann wieder ab Donnerstag, 15. Februar für künftige Forderungen.

Zahlungen können auf das nachfolgende Konto erfolgen:

Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm
BIC: BYLADEM1PAF
IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70

Es wird dringend gebeten, die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben.

Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren zu ersparen, wird um genaue Einhaltung der Zahlungstermine gebeten. Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Nebenkosten erhoben.