Viele defekte Gegenstände gehören ab Mitte August in den Elektroschrott
07.08.2018: Wegen der Änderung des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) werden ab Mitte August viele defekte Gebrauchsgegenstände zu Elektroschrott.
Der Badezimmerschrank mit fest eingebauter Beleuchtung, blinkende Sportschuhe, elektrisch beheizte Handschuhe und eine Beleuchtungsleiste am Wohnzimmerschrank sind nur einige Beispiele von Gegenständen, die ab dem 15. August zu Elektroschrott werden und gesondert gesammelt und an den Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden sollen.
Zukünftig fallen alle elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräte unter das Gesetz. Damit können auch ausgediente Möbel/Möbelteile oder Kleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen zu Elektroschrott werden, der getrennt erfasst werden muss.
Zu erkennen sind diese Geräte am Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät bzw. auf der Verpackung oder wenn elektrische Teile so verbaut sind, dass diese nicht ohne Zerstörung ausgebaut werden können.
Ziel des Gesetzes ist es die Sammelquote für Elektroschrott zu erhöhen und das Recycling zu fördern. Nach Angaben des Umweltbundesamtes wurden 2015 rund 722.000 Tonnen Elektroaltgeräte in Deutschland gesammelt. Das waren aber nur knapp 43% des jährlich anfallenden Elektroschrotts.
Viele ausgediente Elektronik- und Elektroaltgeräte werden demnach falsch entsorgt.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger ausgediente Elektrogeräte, auch Kleigeräte, am Wertstoffhof abzugeben. Nur so können wertvolle Metalle, wie Kupfer, Aluminium, Gold und Silber aus den Geräten zurückgewonnen und negative Auswirkungen durch Schwermetalle und andere giftige Stoffe in den Altgeräten vermieden werden.
Bei Fragen zur Elektro- und Elektronikaltgeräte Erfassung an den Wertstoffhöfen steht die Abfallberatung des AWP unter Tel. Nr. 08441 7879-40 gerne zur Verfügung.