Abfallentsorgungsgebühren zum 15. Juli fällig
14.06.2018: Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (AWP) informiert, wird die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2018 zum 15. Juli 2018 fällig.
Soweit dem AWP kein SEPA-Mandat vorliegt, müssen die Bürgerinnen und Bürger fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen 15. Februar und 15. Juli eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP entrichten. Bei Gebührenzahlern mit entsprechendem SEPA-Mandat werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht. Die Erteilung eines SEPA-Mandates für die Fälligkeit ab 15.07.2018 kann von den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Freitag, 29. Juni dem AWP angezeigt werden. Danach eingehende Mandate können für die Gebührenfälligkeit am 15. Juli nicht mehr berücksichtigt werden.
Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 29.06.2018 ein Lastschriftmandat erteilen, müssen die fälligen Abfallgebühren bis 15. Juli 2018 überweisen. Bargeldlose Zahlungen können auf das nachfolgende Konto erfolgen:
Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm
BIC: BYLADEM1PAF
IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70
Der AWP bittet dringend darum, bei der Überweisung oder Einzahlung auf die vorgenannte Bankverbindung die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben. Bareinzahlungen können in der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebs, Raiffeisenstraße 19 in Pfaffenhofen, während der Öffnungszeiten angenommen werden.
Bei Nichtbeachtung der Fälligkeitsfrist wird der geschuldete Betrag zuzüglich entstehender Nebenkosten erhoben. Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2016 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden.