Erhöhung der Abfallentsorgungsgebühren zum 01.01.2023
09.01.2023: Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm wird zum 1. Januar 2023 die Abfallentsorgungsgebühren um ca. 26,8 % für die kommenden 3 Jahre erhöhen.
Für eine 80 l Restabfalltonne (ausreichend für bis zu 5 Personen) errechnet sich eine monatliche Gebührenerhöhung von 3,16 €.
In der Werkausschusssitzung vom September 2019 wurden die Gebührensätze für den Zeitraum 2020 bis 2022 festgelegt. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen die Gebühren ab 01.01.2023 neu kalkuliert werden. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) wurde mit der Kalkulation der Abfallgebühren beauftragt.
„Das Gebührenaufkommen soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken, jedoch nicht übersteigen“, so Werkleiterin Elke Müller. Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, sind innerhalb des folgenden Kalkulationszeitraums auszugleichen. Unter Berücksichtigung des für das Jahr 2022 voraussichtlich zu erwartenden Ergebnisses führt dies zu einer Gesamtunterdeckung von 1,442 Mio € zum 31.12.2022.
Diese Unterdeckung wurde in den neuen Kalkulationszeitraum eingestellt.
Die stark gestiegenen Energie- und Erzeugerpreise im ersten Halbjahr 2022 wirkten sich auch auf die laufenden Entsorgungsverträge aus, da diese überwiegend mit indexbasierten Preisgleitklauseln ausgestattet sind, um auf Marktschwankungen und Kostenveränderungen zu reagieren.
Die Wertstofferlöse waren im letzten Kalkulationszeitraum starken Schwankungen unterworfen. Eine verlässliche Prognose über die Entwicklung dieser Erlöse war auch für die nächsten Jahre schwierig durchzuführen.
Die einzelnen Gebühren für die Restabfalltonnen werden sich wie folgt ändern:
| monatlich | jährlich | bisher |
Gebührensatz für Restmüllbehälter 80 Liter | 14,95 € | 179,40 € | 141,48 € |
Gebührensatz für Restmüllbehälter 80 Liter mit Ermäßigung | 11,21€ | 134,52 € | 106,20 € |
Gebührensatz für Restmüllbehälter 120 Liter | 22,42 € | 269,04 € | 212,28 € |
Gebührensatz für Restmüllbehälter 240 Liter | 44,85 € | 538,20 € | 424,56 € |
Gebührensatz für Restmüllbehälter 1100 Liter | 205,56 € | 2.466,72 € | 1.946,04 € |
| | | |
Gebührensatz für Restmüllsack 70 Liter einmalig | 6,00 € | | 4,80 € |
In der Gebühr für die jeweiligen Restabfalltonnen sind auch die Kosten für die Bio- und Papiertonne sowie die Benutzung der Wertstoffhöfe enthalten.
In der Dezembersitzung hat der Kreistag der Gebührenerhöhung zugestimmt.