Mundschutzmasken gehören in den Restabfall
10.06.2020: Schrittweise wird nach der Corona bedingten Schließung der Handel, die Gastronomie und der Schulbetrieb wieder geöffnet - somit steigt der Bedarf an persönlicher Schutzkleidung.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen weist darauf hin, dass herkömmliche Mundschutzmasken und Einweg-Handschuhe genauso wie Papiertaschentücher nach der Verwendung ausschließlich mit dem Restabfall entsorgt werden müssen. Die Abfälle aus der Restabfalltonne werden thermisch verwertet, d.h. verbrannt. So werden das Personal der Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen vor einer möglichen Ansteckung geschützt.
Auf keinen Fall dürfen benutzte Masken und Gummihandschuhe über den gelben Sack entsorgt werden. Zum einen sind Masken und Einweghandschuhe keine Verpackungen, zum anderen sprechen hygienische Gründe dagegen. Mit dem gelben Sack dürfen nur restentleerte Kunststoffe und Verbunde aus dem Verpackungsbereich gesammelt werden.
Sämtliche Abfälle, die z. B. im Krankheitsfall mit dem Corona-Virus verunreinigt sein könnten, müssen separat in einem reißfesten Kunststoffsack gesammelt und verschlossen über die Restabfalltonne entsorgt werden.
Um einer Ansteckung mit dem Virus vorzubeugen wird gebeten mit diesen Abfällen besonders verantwortungsvoll umzugehen.