Abfallentsorgungsgebühren zum 15. Juli fällig

12.07.2021: Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (AWP) mitteilt, wird die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2021 zum 15. Juli fällig.

Geld
Geld_190
Soweit dem AWP kein SEPA-Mandat vorliegt, müssen die Bürgerinnen und Bürger fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen 15. Februar und 15. Juli eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP entrichten. Bei Gebührenzahlern mit entsprechendem SEPA-Mandat werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.

Bargeldlose Zahlungen können auf das nachfolgende Konto erfolgen:
Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm
BIC: BYLADEM1PAF
IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70

Der AWP bittet dringend darum, bei der Überweisung oder Einzahlung auf die vorgenannte Bankverbindung die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben. 

Bei Nichtbeachtung der Fälligkeitsfrist wird der geschuldete Betrag zuzüglich entstehender Nebenkosten erhoben. Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2020 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden.