Zweite Rate der Abfallgebühren am 15.07.2017 fällig

20.06.2017: Die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2017 wird am 15. Juli fällig.

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Soweit dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWP) kein SEPA-Mandat vorliegt, müssen die Zahlungspflichtigen (Gebührenschuldner) fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen 15.02. und 15.07. eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP entrichten.
Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2016 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden.

Die Erteilung eines SEPA-Mandates für die Fälligkeit ab 15. Juli kann von den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Freitag, 30. Juni dem AWP angezeigt werden. Danach eingehende Mandate können für die Gebührenfälligkeit am 15. Juli nicht mehr berücksichtigt werden. Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 30. Juni ein Lastschriftmandat erteilen, müssen die fälligen Abfallgebühren für die Fälligkeit am 15. Juli überweisen.

Bargeldlose Zahlungen können auf das nachfolgende Konto erfolgen:
Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm

IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70
BIC: BYLADEM1PAF


Es wird dringend gebeten, die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben.

Bareinzahlungen werden in der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebs, Raiffeisenstr. 19 in Pfaffenhofen, am Montag, 17. Juli, von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr angenommen.

Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung der Zahlungstermine gebeten. Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Nebenkosten erhoben.
„Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei verspäteten Zahlungseingängen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen“ so Werkleiterin Elke Müller vom Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen (AWP).

„Bei Gebührenzahlern, die ein entsprechendes SEPA-Mandat dem Abfallwirtschaftsbetrieb erteilt haben, werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht“, so Elke Müller.

Bürger/innen, bei denen die Abfallgebühren zu den jeweiligen Fälligkeiten abgebucht werden sollen, können mit dem Formular SEPA-Lastschriftmandat dem AWP eine Ermächtigung zum Abbuchen der fälligen Abfallgebühren erteilen.