Information - Zweckverband MVA Ingolstadt
01.08.2017: Die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ist am 01.08.2017 in Kraft getreten.
Dies führt zu neuen Anforderungen sowohl für gewerbliche Abfallerzeuger als auch für Abfallentsorger (d. h. den Betreibern von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen).
Der Zweckverband Müllverwertungsanlage Ingolstadt hat Informationen zusammengestellt, wie die GewAbfV aus Sicht des Zweckverbandes umgesetzt werden soll.
Weitere Informationen können auf der Website des Zweckverbandes abgerufen werden.
www.mva-ingolstadt.de
Gewerbetreibende, die bisher als „Kleinanlieferer“ bei den Entsorgungsanlagen des Zweckverbandes angeliefert haben, sind auch von der novellierten GewAbfV betroffen. Diese erhalten bei den ersten Anlieferungen zunächst das Infoblatt. Nach einer Übergangszeit müssen diese Anlieferer zurückgewiesen werden.