Energiesparlampen und Neonröhren können an allen Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden. Bitte achten Sie besonders darauf, dass ausgebrannte Lampen beim Wechseln nicht zerbrechen, da giftige Schwermetalle austreten können! Zerbrochene Lampen und herkömmliche Glühbirnen entsorgen Sie bitte über die Restabfalltonne.
Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom März 2006 dürfen Elektro-Altgeräte sowie Energiespar- und Leuchtstofflampen nicht mehr zusammen mit dem Restabfall entsorgt werden. Sie müssen getrennt erfasst werden.
Jeder Besitzer von Elektro-Altgeräten sowie Energiespar- und Leuchtstofflampen ist verpflichtet, diese zu den Sammelstellen zu bringen.
Bitte machen Sie mit und bringen ausgebrannte Energiesparlampen und Neonröhren an die Wertstoffhöfe!